Gültig ab 01.01.2022
- Inhalt und Zustandekommen des Vertrags
- Leistungen von Informeleon
- Vergütung und Zahlungsverzug
- Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Kundendaten und Datenschutz
- Mängelansprüche
- Freistellungspflichten
- Haftungsbeschränkung
- Laufzeit und Kündigung
- Schlussbestimmungen
- Inhalt und Zustandekommen des Vertrags
- Parteien und Gegenstand
- Dieser Vertrag (AGB) regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der Informeleon e.K. Inhaber Dr. Timo Schüler,Drehergasse 5, 55237 Flonheim („Informeleon“) und deren Kunden („Kunde“) in Bezug auf die zur Verfügungstellung der Laborverwaltungs-Software „Rabbitfish“ zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) sowie zur Nutzung auf kundeneigenen Servern. Informeleon erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.
- Keine abweichenden Regelungen
- Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn Informeleon einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und Informeleon dem nicht widerspricht.
- Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde bei Eingabe seiner E-Mail Adresse im Registrierformular diese AGB durch Anklicken des entsprechenden Häkchens akzeptiert und auf „Weiter“ klickt.
- Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 BGB sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden abbedungen.
- Parteien und Gegenstand
- Leistungen von Informeleon
- Nutzungsrecht
- Informeleon stellt dem Kunden die unter www.priminds.de, www.priominds.com und schnellundeinfachagentur.de beschriebene Kundenverwaltungssoftware mit der Bezeichnung „priominds“ („Software“) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung („Service“). Die Software wird auf Computern eines von Informeleon genutzten Rechenzentrums betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z.B. JavaScript) auf dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte maximale Anzahl von Nutzern (nachfolgend „Nutzungseinheiten“) und den gebuchten Funktionsumfang (Module). Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt.
- Drittsoftware / Open Source Software und externe Webservices
- Die Software einschließlich der lokal im Browser des Kunden ausgeführten Programmcodes kann Drittsoftware beinhalten („Drittkomponenten“) und auf Webservices Dritter zurückgreifen (z.B. Google Maps) („Externe Webservices“). Für die Drittkomponenten und externen Webservices können Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten, auf die auch ausländisches Recht Anwendung finden kann. Die Nutzungsrechte erhält der Kunde dabei ggf. unmittelbar von dem jeweiligen Drittanbieter. Externe Webservices können von den Anbietern eingestellt oder unter geänderten Bedingungen bereitgestellt werden, sodass später Änderungen des Service nötig sein können. Auf Drittkomponenten und externe Webservices finden abweichend von diesen AGB und dem Bestellschein vorrangig die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittanbieter Anwendung. Momentan eingesetzte Drittkomponenten, die lokal im Browser des Kunden ausgeführt werden, sowie externe Webservices, sind Google Analytics.
- Verfügbarkeit
- Informeleon stellt dem Kunden den Service mit einer Verfügbarkeit von 95,0 % im Kalenderjahresmittel während der Betriebszeit („Zielverfügbarkeit“) zur Verfügung. Betriebszeit ist werktags von 06:00 bis 22:00 Uhr MEZ. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. Informeleon erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von Informeleon genutzten Rechenzentrums an das Internet. Bei einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit hat der Kunde das Recht, eine Gutschrift (und bei Vertragsende eine Erstattung) in Höhe von 10 % der Jahresnutzungsgebühr des betreffenden Kalenderjahres für jeden angebrochenen Prozentpunkt geltend zu machen, um den die erreichte Verfügbarkeit die tatsächliche Verfügbarkeit unterschreitet, höchstens jedoch die Jahresnutzungsgebühr. Der Kunde muss die Ansprüche innerhalb von sechs Wochen geltend machen. Weitergehende Minderungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit sind ausgeschlossen. Bei der Ermittlung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit gelten Ausfälle aufgrund höherer Gewalt nicht als Verfügbarkeitsausfall.
- Einrichtung
- Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Services (individuelle Einstellungen oder Eingabe/Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet.
- Support
- Informeleon stellt für Kunden eines kostenpflichtigen Pakets einen E-Mail Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht:
- Allgemeinen Knowhow-Transfer
- Schulungen
- Konfiguration und Implementierung
- kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software
- Informeleon stellt für Kunden eines kostenpflichtigen Pakets einen E-Mail Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht:
- Dokumentation
- Soweit nicht anders vereinbart schuldet Informeleon nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe oder PDF-Benutzerhandbuch. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.
- Leistungsänderungen
- Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software, um eine Standardsoftware handelt, die als Software as Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: Informeleon kann den Service (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund
- einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechunggeänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browser-versionen oder technische Standards)des Schutzes der Systemsicherheit
- Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software, um eine Standardsoftware handelt, die als Software as Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: Informeleon kann den Service (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund
- Erfüllungsgehilfen
- Informeleon ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten, insbesondere Rechenzentren zum Hosting der Software.
- Nutzungsrecht
- Vergütung und Zahlungsverzug
- Gebührenstruktur
- Der Kunde schuldet Informeleon für die Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit je nach Vertragslaufzeit eine monatliche oder jährliche Supportgebühr.
- Entstehen der Nutzungsgebühr
- DieSupportgebühr wird mit Vertragsbeginn und sodann – je nach Vertragslaufzeit – jeweils monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw. Wechsel in ein höheres Paket) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. Wechsel in ein niedrigeres Paket) ist nur mit Wirkung zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten innerhalb Vertragslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preisliste von Informeleon.
- Rechnungsstellung
- Informeleon stellt die Gebühren zu Vertragsbeginn und sodann – je nach Vertragslaufzeit – monatlich oder jährlich in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei in das Kundenmenü oder Versand per E-Mail („Online-Rechnung“).
- Zahlungsarten und Belastung
- Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt mittels Kreditkarte oder Lastschrift. Kreditkarten werden am Fälligkeitstag belastet, Lastschriften erfolgen innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeitstag.
- Nettopreise
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zahlungsverzug
- Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Nutzungsgebühr erreicht, in Verzug, ist Informeleon berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer Sperrung bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung der Nutzugsgebühr verpflichtet. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten Daten. Im Falle einer Kündigung findet Ziffer IX.4 Anwendung.
- Gebührenstruktur
- Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Sicherungskopien
- Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet Informeleon bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.
- Rechtmäßige Nutzung
- Der Kunde wird den Service nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder den Service in sonstiger Weise missbrauchen. Unterliegt der Kunde einer beruflichen Schweigepflicht (z.B. Arzt, Anwalt) ist er für die Zulässigkeit der Einstellung von Kundendaten in den Service verantwortlich und muss erforderlichenfalls die notwendige Einwilligung bzw. Befreiung von seinen Kunden einholen.
- Systemanforderungen und Mitwirkungspflicht
- Anforderungen an Hard- und Software beim Kunden sowie organisatorische Anforderungen und Mitwirkungspflichten des Kunden sind unter www.priominds.de beschrieben. Soweit nicht anders festgelegt, hat der Kunde eine aktuelle Browserversion mit aktivierten Javascript und Cookies zu nutzen.
- Steuerrelevante Daten
- Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Kunden ist bekannt, dass der Service nicht den Anforderungen der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ genügt.
- Sicherungskopien
- Kundendaten und Datenschutz
- Kundendaten
- Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen Daten (z.B. Daten über Kunden des Kunden, Lieferanten, Rechnungsdaten, Arbeitszeiten) und die dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten (z.B. Protokolldaten über die Nutzung des Services) (gemeinsam „Kundendaten“) stehen dem Kunden zu. Informeleon behandelt die Kundendaten vertraulich.
- Nutzung der Kundendaten
- Der Kunde räumt hiermit Informeleon das nicht-ausschließliche, weltweite, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung des Services zu nutzen, insbesondere diese auf einem von Informeleon betriebenen Rechenzentrum zu speichern. Informeleon bleibt zudem berechtigt, die Kundendaten in nicht personenbezogener, sowie aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software zu nutzen.
- Kundendaten
- Mängelansprüche
- Mängelfreiheit und Beschaffenheit
- Informeleon wird den Service frei von Sach- und Rechtmängeln erbringen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software ist ausschließlich die auf der Webseite www.priominds.de enthaltene Leistungsbeschreibung maßgeblich. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
- Mängelbeseitigung
- Mängel des Services meldet der Kunde unverzüglich an Informeleon und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. Informeleon wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen, sofern dieser die Nutzung des Services nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Informeleon ist berechtigt, den Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
- Anfängliche Unmöglichkeit
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.
- Verjährung
- Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit Informeleon kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer VIII.1 Satz 2)
- Gesetzliche Regelung
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.
- Unentgeltliche Überlassung
- Soweit Informeleon Leistungen unentgeltlich erbringt (z. B. während einer Testphase oder im Rahmen eines kostenlosen Pakets) gelten vorrangig die Bestimmungen über die Leihe, d. h. insbesondere, unsere Mängelhaftung ist gemäß § 600 BGB auf Arglist beschränkt, die Haftung gemäß § 599 BGB ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und es gilt die verkürzte Verjährung von sechs Monaten gemäß § 606 BGB.
- Mängelfreiheit und Beschaffenheit
- Freistellungspflichten
- Pflicht zur Freistellung
- Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber Informeleon Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt Folgendes: Der Kunde wird Informeleon von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, Informeleon bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und Informeleon von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
- Voraussetzungen der Freistellungspflicht
- Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer VII.1. ist, dass Informeleon den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
- Pflicht zur Freistellung
- Haftungsbeschränkung
- Ausschluss in bestimmten FällenInformeleon haftet für Schäden, soweit diese
- vorsätzlich oder grob fahrlässig von Informeleon verursacht wurden, oder
- leicht fahrlässig von Informeleon verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z.B. Kundendaten sind vollständig verloren und auch Altbestände sind nicht rekonstruierbar). Im Übrigen ist die Haftung von Informeleon unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer Informeleon haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Informeleon erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie“ bezeichnet werden.
- Begrenzung der Höhe nach
- Im Falle von Ziffer VIII.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet Informeleon nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Höhe des typischerweise vorhersehbare Schaden
- Die Parteien gehen für die Fälle der Ziffer VIII.1 Satz 1 Buchstabe b) davon aus, dass der „typischerweise vorhersehbare Schaden“ für alle in einem Kalenderjahr anfallende Schadensfälle höchstens dem dreifachen einer jährlichen Nutzungsgebühr entspricht.
- Unentgeltliche Leistungen
- Die Haftung von Informeleon ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schaden, die während einer kostenlosen Testphase oder im Rahmen eines kostenlosen Pakets verursacht wurden.
- Mitarbeiter und Beauftragte von Informeleon
- Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Informeleon.
- Ausschluss in bestimmten FällenInformeleon haftet für Schäden, soweit diese
- Laufzeit und Kündigung
- Laufzeit
- Der Vertrag ist je nach Bestellung des Kunden für einen Monat oder ein Jahr geschlossen und verlängert sich anschließend jeweils um einen weiteren Monat bzw. ein weiteres Jahr, wenn der Kunde oder Informeleon den Vertrag nicht mit Wirkung zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats bzw. -jahres kündigen. Für den Kunden gilt keine Kündigungsfrist, für Informeleon gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Reduzierung von Nutzungseinheiten bzw. den Wechsel in ein niedrigeres Paket gilt Ziffer 3.2.
- Kostenlose Testphase
- Wenn das vom Kunden gebuchte Paket eine kostenlose Testphase vorsieht, gilt für die Laufzeit des Vertrages Folgendes: Mit Vertragsschluss beginnt zunächst eine 30-tägige Testphase. Für die Testphase fallen keine Nutzungsgebühren an.
- Form
- Die Kündigung eines Abos erfolgt per Mail.
- Daten bei Vertragsende
- Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf seine Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden die Daten vor Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion des Services (siehe Leistungsbeschreibung) zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist Informeleon nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird Informeleon die Kundendaten löschen, sofern Informeleon selbst nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups) ist Informeleon berechtigt die Daten zunächst zu sperren und später turnusgemäß endgültig zu löschen.
- Nichtnutzung des Systems
- Wird eine der kostenlos angebotenen Versionen für einen längeren Zeitraum nicht genutzt, so kann diese Instanz mit einer Vorankündigung von 30 Tagen deaktiviert und datenschutzkonform von den Servern der Informeleon entfernt werden. Eine Wiederherstellung der Daten ist dann nicht mehr möglich.
- Laufzeit
- Schlussbestimmungen
- Aufrechnung
- Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von Informeleon unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Schriftform
- Änderungen dieses Vertrages bedürfen zumindest der Textform (E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
- Anwendbares Recht
- Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten (sowohl vertraglich als auch deliktisch) findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.
- Gerichtsstand
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei Informeleon. Informeleon bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Teilunwirksamkeit
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
- Aufrechnung